Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Und Teilnahmebedingungen
Auf dieser Seite findest du unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen. Deine Eltern nennen das vielleicht, wie viele andere auch, «das Kleingedruckte». Wir haben es extra in Normalgrösse geschrieben.
Die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln alles Rechtliche und Organisatorische rund um unsere Angebote. Wenn du dich für eines unserer Freizeitangebote anmeldest, erklärst du dich – beziehungsweise deine Eltern – mit unseren Bedingungen einverstanden. Deshalb ist es wichtig, dass du diese Seite gemeinsam mit deinen Eltern vor jeder Anmeldung liest.
Einwilligung der Eltern / Erziehungsberechtigten
Für eine Anmeldung an einem Angebot des Freizeitangebotes der Stadt Luzern ist das Einverständnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
Persönliche Daten
Persönliche Daten können von den Organisationsverantwortlichen und den jeweiligen Kurs- bzw. Lagerleitungen eingesehen werden. Alle Daten werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Weitergabe an Drittpersonen.
Angebot
Pro Angebot besteht eine beschränkte Anzahl Plätze. Ob ein Angebot durchgeführt werden kann, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Die Mindestanzahl der Teilnehmenden pro Angebot muss erfüllt sein.
Bei sehr hoher Nachfrage werden, wo möglich, zuerst Kinder berücksichtigt, welche noch nie an einem vergleichbaren Angebot teilnehmen konnten. In Ausnahmesituationen kann es vorkommen, dass die Teilnahme am Angebot aus diesem Grund geändert wird. Die Um- bzw. Abmeldung wird den Teilnehmenden umgehend kommuniziert. Nach Möglichkeit wird eine Alternative angeboten.
Ein Angebot kann jederzeit abgesagt werden. Das Team Freizeit kann keine Alternativen garantieren. Die Freizeitangebote sind kein Betreuungsangebot und bieten keine Alternative zu der städtischen Ferienbetreuung.
Luzerner Ferienpass
Beim Luzerner Ferienpass ist es möglich, sich für ein Angebot anzumelden, bevor der Ferienpass gekauft wird. Ein gültiger Ferienpass muss jedoch spätestens bei Start des Angebotes vorliegen. Kinder ohne gültige Ferienpässe müssen diesen auf dem Ferienpasszentrum nachkaufen. Falls kein gültiger Ferienpass vorliegt, kann dem Kind die Teilnahme an den Angeboten verwehrt werden.
Eine Teilnahme am Luzerner Ferienpass ist nur als Bewohner*in einer Partnergemeinde möglich. Die Partnergemeinden sind im Infobereich des Luzerner Ferienpasses aufgeführt.
Feiertage
An nationalen und städtischen Feiertagen (wie zum Beispiel 1. August, Ostermontag, St. Leodegar etc.) werden keine Angebote durchgeführt.
Altersbeschränkungen
Für jedes Angebot besteht eine Altersbeschränkung. Die Altersangaben sind auf den Kursinhalt abgestimmt. Es werden keine Ausnahmen gemacht.
Programmänderungen
Die Angaben im Internet sind ohne Gewähr. Die Angebote müssen gegebenenfalls aufgeteilt, zeitlich angepasst, zusammengefügt oder annulliert werden. Die definitiven Angebotszeiten, der definitive Durchführungsort sowie allenfalls benötigte Utensilien werden vor Angebotsstart zusammen mit der Rechnung kommuniziert.
Kosten
Die Kosten für die Teilnahme sind direkt bei den jeweiligen Freizeitangeboten aufgeführt. Sie werden in der Regel vor Durchführung des Angebotes schriftlich per E-Mail in Rechnung gestellt. (Ausnahme Luzerner Ferienpass und kostenlose Angebote). Familien im Besitz der KulturLegi-Karte erhalten bei diversen Angeboten einen Rabatt von 30% (ausgenommen Spezialangebote). Nach der Anmeldephase können sich Kinder aus den Agglomerationsgemeinden anmelden. Es wird ein Kostenzuschlag von 50% erhoben.
Für alle Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Gekaufte / bezahlte Ferienpässe können nicht storniert werden und werden nicht rückerstattet.
Versicherung
Versicherung ist Sache der Eltern oder Erziehungsberechtigten (Unfall- und Privathaftpflichtversicherung).
Recht am eigenen Bild
Die Kinder und Jugendlichen können im Rahmen der städtischen Freizeitangebote fotografiert/gefilmt werden. Die Bilder werden zu medialen Zwecken der Stadt Luzern verwendet. Die Stadt Luzern verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit dem Bildmaterial und verwendet keine Namen der Kinder und Jugendlichen.
Kinder mit speziellen Bedürfnissen
Bei der Angebotsanmeldung kann angegeben werden, ob ein Kind speziellen Unterstützungsbedarf benötigt. Die Kontaktaufnahme mit dem Organisationsteam erfolgt durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten. In einem Gespräch werden die spezifischen Bedürfnisse des Kindes/Jugendlichen geklärt. In Zusammenarbeit mit der Kursleitung wird die Möglichkeit der Teilnahme geprüft. Es gibt keine Teilnahmegarantie. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Abmeldungen
Abmeldungen werden bis zwei Wochen vor Start des ersten Angebotes entgegengenommen. Spätere Abmeldungen sind nur aufgrund Krankheit oder Unfall möglich. Die Kosten werden nur gegen ein gültiges Arztzeugnis zurückerstattet. Bei Nichterscheinen, nicht fristgemässen oder ungültigen Abmeldungen werden die gesamten Kosten fällig. Die Organisation behält sich vor, Ausnahmen zu bewilligen. Rückerstattungen finden via Banküberweisung statt.
Eltern, deren Kinder für Besichtigungen, Ateliers oder die Abenteuerpause im Rahmen des Luzerner Ferienpasses angemeldet sind und ohne Mitteilung nicht erscheinen, bezahlen eine No Show-Gebühr von CHF 5.- pro Angebot. Die Gebühr wird in Rechnung gestellt, die per Mail verschickt wird. Abmeldungen müssen 24 Stunden vor Start des Angebotes per Telefon oder E-Mail an die Stadt Luzern kommuniziert werden. Die Gebühr wird in jedem Fall fällig. Aufgehoben wird sie nur bei einer kurzfristigen Abmeldung (unter 24 Stunden) aufgrund von Krankheit oder Unfall.
Kurssprache / Eltern im Kurs / Kursausschluss
Die Kurssprache ist in jedem Fall Deutsch. Kurse, die in zusätzlichen Sprachen angeboten werden, sind in der Ausschreibung ersichtlich.
Falls nicht ausdrücklich im Kursbeschrieb erwähnt, haben Eltern keinen Zutritt zu den Kursen. Kursleitende sind berechtigt, Eltern aus den Kursen zu verweisen. Ausnahmen müssen mit der Kursleitung und der Stadt Luzern abgesprochen werden. Viele Kurse bieten am Ende Aufführungen oder Ausstellungen an, um Eltern einen Einblick in den Kurs zu gewähren.
Es kann vorkommen, dass Kinder aufgrund von ihrem Verhalten (z. B. Gewalt an anderen Kindern, auffälliges Verhalten, etc.) vom Kurs verwiesen werden. Ein Elternteil / eine erziehungsberechtigte Person muss während der Kurszeit erreichbar sein und das Kind abholen können.